Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Wohnung
10. Juni 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (26.533 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach der Trennung von seiner Freundin mietet Student S für monatlich €500 eine kleine Wohnung mit Einbauküche in Hamburg von Vermieter V.
Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Wohnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V muss dem S unmittelbaren Besitz (§ 854 BGB) an der Wohnung einräumen, indem er ihm die Wohnungschlüssel übergibt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss der Vermieter dem Mieter den Gebrauch an der Mietwohnung stets sofort überlassen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. V schuldet auch die Gebrauchsüberlassung der Einbauküche.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch
27.2.2021, 00:44:20
Die Aufteilung in den Lösungshinweisen in „Maßstab“, „Vertiefungshinweis“ und „Subsumtion“ finde ich super. So ist das noch übersichtlicher strukturiert :) Auf jeden Fall toll, dass Ihr MietR als Rechtsgebiet hier habt. Ich freue mich auch auf weitere Aufgaben. Zwar ist MietR grundsätzlich im Examen (1. und 2.) nur in Grundzügen zu kennen. Jedoch sind diese Grundzüge ja auch kein oberflächliches Wissen. Insofern schadet jedes Zusatz-Wissen nicht ;)

Marilena
27.2.2021, 12:06:42
Herzlichen Dank für das tolle Lob, Tigerwitsch. Die neue Aufteilung wollen wir nach und nach bei allen Aufgaben umsetzen. Insoweit bitten wir noch um ein bisschen Geduld. Was die Relevanz des Mietrechts angeht: Im Kaiser-Skript Materielles Zivilrecht im Assessorexamen steht in der 9. Auflage, § 6 RdNr. 78 (S. 140) sogar, Mietrecht sei „sehr praxisrelevant und ha[be] eine Riesenbedeutung in Assessorklausuren.“ ;) Ein schönes Wochenende Dir und liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena

Isabell
1.3.2021, 09:33:42
In unserer F-AG kam Mietrecht in den Klausuren mit steter Regelmäßigkeit dran. Sooft hatte ich Mietrecht im ganzen Studium nicht 😅
Faby
1.3.2021, 11:44:55
In der einen Antwort könnte man noch den Paragrafen verlinken :) Finde die Änderung in der Darstellung auch super!

Martin
4.1.2024, 10:50:19
Liebes Team, Kann man nicht bezüglich des Überlassungszeitpunktes auch von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag ausgehen? LG Martin
Dogu
20.6.2024, 13:51:38
Nein. Bedingungen sind ungewisse Ereignisse. Der Eintritt eines Kalendertages ist nicht ungewiss. Es handelt sich um eine Zeitbestimmung, § 163 BGB.
Lt. Maverick
30.4.2025, 21:43:55
Hiergegen ist aber einzuwenden, dass im Allgemeinen es sehr wohl möglich ist einen aufschiebend bedingten Mietvertrag abzuschließen. z.B. macht der Mieter seine Erklärung vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhängig.
ehemalige:r Nutzer:in
27.11.2024, 14:32:05
Im Text steht, dass bei einvernehmlichem vorzeitigem Einzug vor Beginn des Mietzeitraums das Mietverhältnis darauf erstreckt wird. Bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglich vereinbarten Mietbeginns, oder wie ist das dogmatisch einzuordnen? Wäre es nicht naheliegender, in diesem Zeitraum eine Leihe anzunehmen, kombiniert mit einem vorvertraglichen
Schuldverhältnis gemäß § 311 II Nr. 3 BGB? Wie sieht hierzu die herrschende Meinung aus?