Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Wohnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach der Trennung von seiner Freundin mietet Student S für monatlich €500 eine kleine Wohnung mit Einbauküche in Hamburg von Vermieter V.
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Einordnung des Falls
Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Wohnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V muss dem S unmittelbaren Besitz (§ 854 BGB) an der Wohnung einräumen, indem er ihm die Wohnungschlüssel übergibt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss der Vermieter dem Mieter den Gebrauch an der Mietwohnung stets sofort überlassen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V schuldet auch die Gebrauchsüberlassung der Einbauküche.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
27.2.2021, 00:44:20
Die Aufteilung in den Lösungshinweisen in „Maßstab“, „Vertiefungshinweis“ und „Subsumtion“ finde ich super. So ist das noch übersichtlicher strukturiert :) Auf jeden Fall toll, dass Ihr MietR als Rechtsgebiet hier habt. Ich freue mich auch auf weitere Aufgaben. Zwar ist MietR grundsätzlich im Examen (1. und 2.) nur in Grundzügen zu kennen. Jedoch sind diese Grundzüge ja auch kein oberflächliches Wissen. Insofern schadet jedes Zusatz-Wissen nicht ;)
Marilena
27.2.2021, 12:06:42
Herzlichen Dank für das tolle Lob, Tigerwitsch. Die neue Aufteilung wollen wir nach und nach bei allen Aufgaben umsetzen. Insoweit bitten wir noch um ein bisschen Geduld. Was die Relevanz des Mietrechts angeht: Im Kaiser-Skript Materielles Zivilrecht im Assessorexamen steht in der 9. Auflage, § 6 RdNr. 78 (S. 140) sogar, Mietrecht sei „sehr praxisrelevant und ha[be] eine Riesenbedeutung in Assessorklausuren.“ ;) Ein schönes Wochenende Dir und liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena
Isabell
1.3.2021, 09:33:42
In unserer F-AG kam Mietrecht in den Klausuren mit steter Regelmäßigkeit dran. Sooft hatte ich Mietrecht im ganzen Studium nicht 😅
Faby
1.3.2021, 11:44:55
In der einen Antwort könnte man noch den Paragrafen verlinken :) Finde die Änderung in der Darstellung auch super!
Melanie 🐝
27.8.2021, 11:39:33
Laut der Statistik zu der Auswertung von Examensklausuren kommt Schuldrecht BT in 82,7% aller Klausuren dran und davon alleine sind 14% Mietrecht. Vorrangig Kaufrecht mit 26% und gefolgt von Werkvertrag mit 12%
Martin
4.1.2024, 10:50:19
Liebes Team, Kann man nicht bezüglich des Überlassungszeitpunktes auch von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag ausgehen? LG Martin
Dogu
20.6.2024, 13:51:38
Nein. Bedingungen sind ungewisse Ereignisse. Der Eintritt eines Kalendertages ist nicht ungewiss. Es handelt sich um eine Zeitbestimmung, § 163 BGB.
_Andor_
10.4.2024, 08:35:03
§ 311c ist unmittelbar nach dem Wortlaut nur auf Veräußerungen und Belastungen anwendbar. Nach allgemeiner Meinung kann die Norm allerdings ANALOG auch bei Gebrauchsüberlassungen angewendet werden. Das sollte klarstellend in der Erklärung präzisiert werden.