Tatbestandlich ungleichwertige Objekte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will den ewig kläffenden Hund seines Nachbarn N erschießen. Dabei tötet er das beim Spielen in die Hundehütte gekrochene Kleinkind K, weil er es im Zwielicht für den Hund gehalten hat.
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Einordnung des Falls
Tatbestandlich ungleichwertige Objekte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A unterliegt einem für den Vorsatz unbeachtlichen error in persona vel obiecto (Irrtum über das Handlungsobjekt).
Nein, das trifft nicht zu!
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