+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft bei V für ihre Tochter T das neue Fairphone 4 für €600. T soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen. Bereits nach einigen Tagen lässt es sich wegen eines Softwarefehlers nicht mehr starten. T verlangt von V Reparatur.

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Einordnung des Falls

Nacherfüllung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Besteht zwischen V und T ein Vertrag?

Nein!

Nach h.M. wird zwischen dem Schuldner und Drittem kein eigenständiges Vertragsverhältnis begründet. Der Dritte erhält also nicht die Stellung einer Vertragspartei. Allerdings entsteht zumindest eine schuldrechtliche Sonderverbindung, auf die nicht nur das Forderungsrecht des Dritten, sondern wechselseitige Schutzpflichten gestützt werden. Es liegen insofern zumindest vertragsähnliche Rechtsbeziehungen vor.
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2. Kann T von V Nacherfüllung verlangen, obwohl zwischen ihr und V kein Vertrag besteht?

Genau, so ist das!

Da der Dritte kein Vertragspartner des Versprechenden ist, ist im Einzelnen umstritten, ob und welche Rechte ihm bei Leistungsstörungen zustehen. Unbestitten ist dabei allerdings, dass er jedenfalls die Ansprüche geltend machen kann, die das zugrundeliegende Deckungsverhältnis unberührt lassen.Der Nacherfüllungsanspruch aus § 439 Abs. 1 BGB ist lediglich eine Modifikation des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs. Wenn T diesen geltend macht, bleibt das Deckungsverhältnis (Kaufvertrag zwischen K und V) davon unberührt.Gleiches gilt für Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§§ 280 Abs. 1, 2, 286) und Schutzpflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dolusdave

Dolusdave

21.2.2022, 19:53:38

Wie prüfe ich das in der Klausur? Bei 439 BGB ist ja grundsätzlich als erste Voraussetzung ein Kaufvertrag erforderlich, der hier nicht zwischen T und V besteht. Müssen dann stattdessen inzident die 328 ff. geprüft werden?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

22.2.2022, 10:02:40

Hallo Dolusdave, genauso ist es. Denn nur durch die Einbeziehung im Rahmen des Vertrages zugunsten Dritter ist für T der Anwendungsbereich des Kaufmängelgewährleistungsrecht (in Teilen) eröffnet. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

FL

Flohm

17.1.2024, 10:59:59

Wenn ich einen Anspruch aus §280 prüfen würde, wäre mein Schuldverhältnis die schuldrechtliche Sonderbeziehung die sich aus §433 iVm §328 ergibt ?


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