Rücktrittshandlung 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vater T lässt sein Kind O dursten, da T von ihm genervt ist. Dabei nimmt er Os Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag gibt er O wieder etwas zu trinken, wobei er ursprünglich dachte, dass O auch nur zwei Tage ohne Wasser aushält. Nur deshalb überlebt das Kind.
Einordnung des Falls
Rücktrittshandlung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein versuchter Totschlag durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) vor.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. T hat nach der Rechtsprechung die Tatvollendung verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!