Erfolgsqualifikation 1

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O verprügeln und ihm dann eine Gabel in die Augen stechen, wobei er bezweckt, dass O erblindet. Nachdem T auf O einprügelt hat und gerade mit der Gabel zustechen möchte, macht er kurz vor Os Auge halt und lässt davon ab, weil er kein Monster sein möchte.

Diesen Fall lösen 93,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Erfolgsqualifikation 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es liegt eine versuchte schwere Körperverletzung (§§ 226 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.

Ja, in der Tat!

T hatte Tatentschluss hinsichtlich einer schweren Körperverletzung und bereits unmittelbar dazu angesetzt. Dabei hat er das Grunddelikt bereits vollendet. Das Grunddelikt ist Teil des Tatbestandes der Qualifikation, sodass T zum Grunddelikt mindestens ebenfalls unmittelbar angesetzt haben musste. In der Klausur musst Du hier natürlich tiefgehender arbeiten. Auch solltest Du in der Klausur knapp auf die Frage eingehen, dass eine Erfolgsqualifikation versucht werden kann. Das wurde bereits an anderer Stelle des Kurses besprochen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Nach Vollendung des Grunddeliktes kann der Täter von der Erfolgsqualifikation nicht mehr zurücktreten.

Nein!

Da die Erfolgsqualifikation ein eigener Tatbestand ist und daher selbst versucht werden kann, darf für den Rücktritt nichts anderes gelten. Der Täter kann daher von der Erfolgsqualifikation gesondert zurücktreten, solange er zwar das Grunddelikt, aber nicht das Erfolgsdelikt vollendet hat.

3. T ist vom Versuch der schweren Körperverletzung zurückgetreten.

Genau, so ist das!

Bei der Bildung des Maßstabs gelten keine besonderen Anforderungen und es sind die allgemeinen Anforderungen zu wahren. Es liegt ein unbeendeter Versuch vor, sodass es ausreichend ist, wenn T die weitere Tat aufgibt (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Var. 1 StGB). Zudem liegt Freiwilligkeit vor, da T nichts derart Bösartiges mehr machen möchte, was ein autonomer Grund ist.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible

I-m-possible

11.7.2022, 13:55:02

Dann würde aber demnach vorliegend nur eine versuchte Körperverletzung vorliegen oder ?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

23.7.2022, 16:40:09

Hallo I-m-possible, die "einfache" Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB ist vorliegend vollendet. Durch die Prügel wurde O jedenfalls übel und unangemessen behandelt und das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt, sodass eine

körperliche Misshandlung

gem. § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB vorliegt. Zudem könnte eine

Gesundheitsschädigung

gem. § 223 Abs. 1 Alt. 2 StGB durch das Hervorrufen eines nicht unerheblichen krankhaften Zustandes veursacht worden sein. Der Sachverhalt ist sehr kurz, aber wenn O Hämatome, Knochenbrüche oder ähnliches davon getragen hat liegt eine

Gesundheitsschädigung

vor. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

🔥1312

🔥1312🔥

24.2.2023, 22:51:48

Wie baut man das denn in der Klausur am besten auf? Erst nur das grunddelikt durchprüfen und dann die versuchte Erfolgsqualifikation getrennt danach?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

25.2.2023, 09:09:37

Hallo 1312, danke für deine Frage. Im Falle der versuchten Erfolgsqualifikation gibt es zwei Varianten. Das Grunddelikt ist ebenfalls "nur" versucht, dann kannst du am besten eine Versuchsprüfung vornehmen, die beide Elemente berücksichtigt. Ist das Grunddelikt wie hier vollendet, beginnst du mit dem Tatbestand des Grunddelikts, anschließend wird der

Versuch der Erfolgsqualifikation

geprüft. Rechtswidrigkeit und Schuld können gemeinsam behandelt werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community