Erfolgsqualifikation 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verprügeln und ihm dann eine Gabel in die Augen stechen, wobei er bezweckt, dass O erblindet. Nachdem T auf O einprügelt hat und gerade mit der Gabel zustechen möchte, macht er kurz vor Os Auge halt und lässt davon ab, weil er kein Monster sein möchte.
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Einordnung des Falls
Erfolgsqualifikation 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte schwere Körperverletzung (§§ 226 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach Vollendung des Grunddeliktes kann der Täter von der Erfolgsqualifikation nicht mehr zurücktreten.
Nein!
3. T ist vom Versuch der schweren Körperverletzung zurückgetreten.
Genau, so ist das!
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