Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch: Qualifikation
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch: Qualifikation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte etwas aus dem Büro von O stehlen. Als er gerade unmittelbar dazu ansetzt, erinnert er sich an seine Waffe in der Tasche. Diese bringt er kurz in sein eigenes Büro, sodass er nicht mehr auf diese zugreifen kann. Erst dann nimmt er die Sachen aus dem Büro weg.
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Einordnung des Falls
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch: Qualifikation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein schwerer Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB) erfüllt ist.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Rechtsauffassung vertritt der BGH immer noch.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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