Regelbeispiele 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte in das Büro ihres Chefs einsteigen, um einen neuen Grüneberg zu stehlen. Als sie gerade dazu angesetzt hat, sieht sie, dass der Grüneberg draußen auf dem Briefkasten liegt und nimmt diesen mit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Regelbeispiele 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der versuchte besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verdrängt den Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nach der herrschenden Lehre ist § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 23 StGB anzuwenden.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.2.2023, 11:56:20
Wie ist die T denn hier zu bestrafen?
Nora Mommsen
25.2.2023, 09:33:00
Hallo Sniter, es ist unklar, ob die Rechtsprechung in so einem Fall nur aus dem verwirklichten Grunddelikt bestrafen oder auch das versuchte Regelbeispiel berücksichtigen würde. Jedenfalls wird defintiv aus §
242 StGBbestraft. Je nach Fallgestaltung liegt ein § 123 StGB vor, der aber nach überwiegender Auffasung um Wege der
Konsumtionhinter §
242 StGBzurücktritt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team