Regelbeispiele 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte in das Büro ihres Ausbilders einsteigen, um einen neuen Habersack zu stehlen. Als sie gerade dazu angesetzt hat, überlegt sie, dass es doch bösartig sei, irgendwo einzusteigen und wird auch außerhalb des Gebäudes auf dem Briefkasten fündig.
Diesen Fall lösen 65,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Regelbeispiele 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein Rücktritt vom besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Aufgrund des fehlenden Rücktritts ist T nach der h.M. wegen eines besonders schweren Falles zu bestrafen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FalkTG
19.11.2024, 20:43:56
Hier soll glaube ich hL statt hM stehen oder?