Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Gesetzliches Schuldverhältnis: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Gesetzliches Schuldverhältnis: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
4. Juli 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Omi O vermietet ihre Charlottenburger Wohnung an Schlitzohr S. Der Mietvertrag ist unwirksam, da O wegen ihrer Demenz geschäftsunfähig ist. Das weiß S auch. S vermietet die Wohnung an die Brüder Tick, Trick und Track für €2000 unter.
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Einordnung des Falls
Gesetzliches Schuldverhältnis: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O kann die Mieteinnahmen nur von S verlangen, wenn zwischen ihr und S ein Vertrag bestand.
Nein!
2. Bei Vorliegen eines Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses kann ein Anspruch auf Nutzungsherausgabe bestehen (§§ 987, 990 BGB).
Genau, so ist das!
3. O kann von S die Mieteinnahmen in Höhe von €2000 über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis herausverlangen (§§ 987, 990 BGB).
Ja, in der Tat!
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