Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Gesetzliches Schuldverhältnis - Bereicherungsrecht
Gesetzliches Schuldverhältnis - Bereicherungsrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte ihrer Freundin B einen Kaktus schicken. Sie verschreibt sich bei der Adresse, sodass der Kaktus an C zugestellt wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliches Schuldverhältnis - Bereicherungsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann den Kaktus nur zurück verlangen, wenn zwischen ihr und C ein Vertrag besteht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann von C den Kaktus herausverlangen (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juratiopharm
3.11.2022, 22:19:05
Vielleicht kann man hier noch erwähnen, wieso dies § 241a nicht unterfällt. Vielleicht ist das aber auch zu weit hergeholt.
Lukas_Mengestu
4.11.2022, 09:37:15
Hallo Juratiopharm, sehr gut, dass Du an diese Norm gedacht hast. In der Tat könnte man bei einer unbestellten Leistung zunächst daran denken. Die Anwendung der Norm scheidet tatbestandlich allerdings aus, da es sich um eine Sendung eines Unternehmers an einen Verbraucher handeln muss. Dafür fehlt es im Sachverhalt an entsprechenden Hinweisen. Vielmehr handelt es sich um ein Geschenk unter Freunden also wohl zwischen zwei Verbrauchern. Insoweit wäre dies in einer Klausur tatsächlich eher fernliegend und müsste nicht zwingend angesprochen werden. Selbst wenn der Kaktus allerdings durch eine Unternehmerin versandt worden wäre, so greift § 241a BGB nicht bei irrtümlichen Zusendungen (§ 241a Abs. 2 BGB). Spätestens an dieser Stelle würde man hier also rausfliegen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team