Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Gesetzliches Schuldverhältnis - Deliktsrecht
Gesetzliches Schuldverhältnis - Deliktsrecht
4. April 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (16.745 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sitzen gemeinsam in der Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht. Aus Unachtsamkeit schüttet A seinen Becher Kaffee über Bs Tablet, das dadurch zerstört wird.
Diesen Fall lösen 92,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliches Schuldverhältnis - Deliktsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht des A setzt voraus, dass A und B einen Vertrag geschlossen haben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich schadensersatzpflichtig gemacht (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sam Vader I
23.12.2024, 08:42:39
Das hier verwendete Schema geht nicht auf die haftungsbegründete und -ausfüllende Kausalität ein. Ist die Unterscheidung inzwischen nicht mehr nötig oder wieso wird das hier nicht so dargestellt?
Leo Lee
25.12.2024, 07:59:47
Hallo Sam Vader I, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat kann man den 823 auch in diese beiden Tatbestände unterteilen. Bei Aufbaufragen gibt es insofern keine richtige Antwort. Dementsprechend ist es zwar nicht falsch, aber in der Regel wird 823 immer noch mit dem klassischen Schema (RGV, Handlung... --> haftungsbegründender Tatbestand + Rechtsfolge (
Schaden, Kausalität) --> haftungsausfüllender Tatbestand) gelehrt, weshalb wir uns auch hier für diese Methode entschieden haben. Abgesehen davon haben wir hier bewusst auf solch detaillierten Ausführungen verzichtet, da wir hier bei Schuldrecht AT sind und für den 823 einen eigenen Abschnitt haben (findest du bei Entdecken --> Deliktsrecht). Allerdings ist dein Aufbau ebenfalls richtig und deshalb vertretbar :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo