Begriff, Voraussetzung, Verkündung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Straftäter A wird der Prozess gemacht. Vor der zuständigen Strafkammer wird die Hauptverhandlung eröffnet. A will einfach nur, dass es vorbei ist. As Anwalt X ist jedoch so schlecht, dass er A nicht mal sagen kann, wann „das Ganze“ vorbei ist.
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Einordnung des Falls
Begriff, Voraussetzung, Verkündung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Endet die Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz mit der Verkündung eines Urteils?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann ein Strafurteil ausnahmsweise auch im schriftlichen Verfahren erfolgen?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
5.7.2023, 15:25:04
Was ist denn mit dem Verfahren bei Strafbefehlen nach § 407 ff StPO? Dort kann es doch dann zu einem schriftlichen Strafbefehl ohne vorherige Hauptverhandlung kommen?
DominickKantor
18.8.2023, 00:07:15
Hallo jurafuchsies, im Strafbefehlswege ergeht jedoch kein Urteil. Es handelt sich dabei um einen vollstreckbaren Beschluss, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Im Übertragenen Sinne hast du natürlich nicht unrecht, dass eine strafrechtliche Entscheidung insoweit auch schriftlich ergehen kann.