Berichtigung der Urteilsformel - Bsp 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem langen Sitzungstag schaut sich R ihre Urteile an. Dabei fällt ihr auf, dass sie in einem Tenor den A wegen "Diehbstählen" schuldig spricht. Kurzerhand schreibt R einen Berichtigungsbeschluss und korrigiert den Fehler.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berichtigung der Urteilsformel - Bsp 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung sind Berichtigungen der Urteilsformel grundsätzlich unzulässig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. R darf diesen Schreibfehler folglich nachträglich nicht mehr korrigieren.
Nein, das trifft nicht zu!
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