Prozessrecht & Klausurtypen
Die strafrechtliche Urteilsklausur
Grundlagen
Berichtigung der Urteilsformel - Bsp 2
Berichtigung der Urteilsformel - Bsp 2
9. Juli 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (3.978 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Zum Abschluss eines langen Sitzungstages liest sich R ihre Urteile nochmals durch. Plötzlich fällt ihr auf, dass sie in einem Urteil die Tenorierung der Kosten übersehen hat. Kurzerhand holt sie dies noch nach.
Diesen Fall lösen 81,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berichtigung der Urteilsformel - Bsp 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung sind Berichtigungen der Urteilsformel grundsätzlich unzulässig.
Ja!
2. R darf ihr Versehen folglich nachträglich nicht mehr korrigieren.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
17.6.2023, 08:49:45
Wer trägt in diesem Fall dann die Kosten ?

frauaprilia
26.11.2023, 02:02:31
Wüsste ich auch gern, wird's hier mal eine Antwort zu geben?
Patrick4219
23.2.2024, 12:16:38
In diesem Fall muss die StA oder der Angeklagte nach § 464 Abs. 3 StPO im Wege der sofortigen Beschwerde vorgehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.1998 – 3 Ws 464 - 466/98 – juris; OLG Köln, Beschl. v. 20.08.2015 – 2 Ws 523/15 – juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 464 Rdn. 16).

frauaprilia
23.2.2024, 12:29:08
Merci beaucoup!
Entenpulli
4.10.2024, 11:05:48
@[Patrick4219](231635) Und was ist, wenn das keiner macht? Bleiben die Kosten dann einfach bei der Staatskasse?
Moritz94
23.6.2025, 18:37:32
Ich bin nicht ganz sicher, wie der zweite Satz der Erklärung zur letzten Teilaufgabe eigentlich lauten sollte - nichts für ungut, aber "auf unzulässig zur" war wahrscheinlich nicht so gedacht. ;-) Mein Vorschlag: "Die Berichtigung ist auch unzulässig hinsichtlich der inhaltlichen...", vorausgesetzt damit liege ich inhaltlich richtig.

Linne Hempel
24.6.2025, 17:48:40
Hallo Moritz94, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße,
Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team