Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II
6. Februar 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (21.810 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pechvogel P braucht dringend jurafuchs.de/jqn12g6/erlangtes-etwas-bei-einem-darlehen-der-eigenen-bank" class="underline">Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die schwäbische Hausfrau H ihr ein Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P hierfür 2% Zinsen zahlen und das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.
Diesen Fall lösen 87,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P ist verpflichtet, das jurafuchs.de/jqn12g6/erlangtes-etwas-bei-einem-darlehen-der-eigenen-bank" class="underline">Geld zurückzuzahlen (§ 488 Abs. 1 S.2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. H kann von P sofort die Rückzahlung des Darlehens verlangen (§ 271 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Fälligkeit einer Forderung ist zu unterscheiden von der Erfüllbarkeit der Forderung.
Ja!
4. P kann das Darlehen sofort zurückzahlen (§ 271 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vladimir Miller
17.1.2022, 15:25:27
Könnte P die Summe plus die über das Jahr angefallenen Zinsen nicht vorzeitig zahlen und damit erfüllen?

Lukas_Mengestu
17.1.2022, 16:59:54
Hallo Vladimir, dies dürfte regelmäßig möglich sein, sofern neben den Zinsen ersichtlich kein weitergehendes Interesse der H daran besteht, ihr Darlehen+Zinsen nicht vorzeitig zu erhalten (zB, wenn sie dann zuviel
Geldauf dem Girokonto hätte und Strafzinsen zahlen müsste). Beste Grüße, Lukas- für das
Jurafuchs-Team

Juraganter
28.8.2024, 23:18:05
Also da finde ich die Fragestellung etwas irritierend, ich hing nämlich davon aus, dass mit „vorzeitiger Rückzahlung“ das Darlehen + Zinsen gemeint sei. Und nicht lediglich das Darlehen ohne vereinbarte Zinsen …

Johannes Nebe
6.9.2024, 08:31:15
Ich finde es auch noch nicht ausgemacht, dass P nicht zurückzahlen darf. Man könnte genauso gut sagen, sie darf, und anschließend die Frage der Vorfälligkeitsentschädigung ansprechen. -- Und noch ein Kommentar zur Sprachhygiene: Es heißt dringende, nicht drängende Bitte. Klar gibt es sprachliche Freiheiten, man kann ja mal was Neues erfinden. Es gibt aber auch Sprachunsicherheit, und in diese Kategorie fällt "drängend" eher.
Kai
2.1.2024, 14:39:32
Zinsen stellen ja immer einen Ausgleich für das Zhlungsusfallrisiko dar, dass der Darlehensgeber zu tragen hat. Daher wäre es mE wohl auch gut vertretbar, sofortige Erfüllbarkeit auch bei geringerer Zinszahlung anzunehmen. Die H hat ihr
Geldzurück und kein Ausfallrisiko mehr. Diesen Umstand kann man der im Ganzen geringeren Zahlung dirch weniger Zinsen durchaus entgegenhalten.
Dogu
17.1.2024, 17:38:02
Das stimmt so nicht. Zinsen enthalten natürlich auch regelmäßig ein Gewinnelement. Banken geht es ja nicht darum, nur einen Verlust zu vermeiden. Die Darlehensgeberin würde hier auch ihren Gewinn verlieren.
babakd
17.8.2024, 12:40:10
Wenn die Parteien vereinbart haben, dass die Darlehensnehmerin auf die 8.000 Euro 2 Prozent Zinsen zahlen soll, so muss sie sowohl bei sofortiger Rückzahlung als auch bei der Rückzahlung nach einem Jahr 160 Euro Zinsen zahlen. Oder habe ich etwas übersehen?
Jimmy105
27.10.2024, 19:58:34
ich hätte das ergänzt um ein "mindestens", da idr. keine fixe zinssumme anfällt, sondern eine prozentuale je nach zeitlauf. Aber das ist eine
Einzelfallfrage. Denke hier kann man es auch anders sehen.
Weitere für Dich ausgwählte Fälle
Teilleistung
Verkäuferin V und Heimwerkerkönigin K vereinbaren die Lieferung von 100 Holzbalken für Ks Gartenhäuschen. Da Heimwerken aber seit dem Start der Corona-Pandemie sehr in Mode gekommen ist, kann V nur 60 Balken auftreiben. Eine Teillieferung ist für Ks Bauprojekt nutzlos, weswegen sie diese ablehnt.
Fall lesen
Falschleistung
Verkäuferin V und Genießerin G vereinbaren die Lieferung von 100 Flaschen Bordeaux-Wein. Die schusselige V liefert stattdessen 100 Flaschen portugiesischen Portwein. G lehnt diese ab.
Fall lesen
Illustration zum Fall