Novation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K kauft von Verkäuferin V einen SUV für €25.000. Als K nicht zahlt, vereinbaren beide die Aufhebung der Kaufpreisschuld. Stattdessen soll K den Rest als Darlehen schulden.
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Einordnung des Falls
Novation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Möglichkeit einer solchen Schuldumwandlung ergibt sich aus der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann immer noch Einwendungen aus dem Kaufvertrag geltend machen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blan
14.8.2023, 10:52:28
Gilt für den Abänderungsvertrag dasselbe wie für die Novation? (bzgl. Einreden/Einwendungen)
Quarklo
31.8.2024, 00:02:56
Nein, bei der Schuldänderung bleibt die vertraglich geschuldete Leistung grds. erhalten, es wird also kein neuer Vertrag geschlossen. Die Schuld wird nur modifiziert. Da das Schuldverhältnis immer noch das gleiche ist, bleiben bestehende Einreden erhalten