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Unterscheidung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit (Einführung)
Sachverhalt
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Nichtigkeit von Verwaltungsakten – Systematik des § 44 VwVfG (Einführung)
Bundesinnenministerin B erlässt einen Verbotsbescheid gegen die politische Partei P aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Als P die Wirksamkeit des Verbots anzweifelt, beruft sich B auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG. P ist der Ansicht, dem Verbot nicht nachkommen zu müssen, weil dieses nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig sei.
Nichtigkeit wegen fehlender Erkennbarkeit der Behörde (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)
Sachbearbeiter S der Ordnungsbehörde B schickt eine Verfügung an Gewerbetreibende G, wonach sie ihr Gewerbe nicht mehr ausüben darf. Weil S am Abend zuvor mal wieder zu lange gefeiert hat, vergisst er, den Verwaltungsakt zu unterschreiben. G erkennt zwar, dass B die Urheberin ist. Sie ist aber der Meinung, die Verfügung nicht befolgen zu müssen.