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Hauptsacheentscheidung – bei teilweiser Anspruchsbegründetheit
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Firmenfortführung bei Namensänderung (§ 21 HGB)
Lilli Lerchensporn betreibt kleingewerblich eine Schneiderei und ist im Handelsregister eingetragen (§ 2 HGB). Ihre Handelsfirma lautet „Lerchensporn Schneiderei e.K.“. Sie heiratet Hans Herzsprung und nimmt seinen Namen an (§ 1355 BGB).

Hauptsacheentscheidung – Leistungsklage auf Übereignung und Herausgabe
G hat S das Gemälde "Obst auf Teller II" der Künstlerin Karla Kunstvoll aus dem Jahr 2002 verkauft und übereignet. S zahlt den Kaufpreis nicht. G ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und verklagt S auf Übereignung und Herausgabe des Gemäldes. Die Klage ist begründet.