Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Die Handelsfirma
Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB
Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB
19. Juli 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (17.343 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lilli Lerchensporn betreibt kleingewerblich eine Schneiderei und ist im Handelsregister eingetragen (§ 2 HGB). Ihre Handelsfirma lautet „Lerchensporn Schneiderei e.K.“. Sie heiratet Hans Herzsprung und nimmt seinen Namen an (§ 1355 BGB).
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