Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Die Handelsfirma

Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB

Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB

3. September 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Lilli Lerchensporn betreibt kleingewerblich eine Schneiderei und ist im Handelsregister eingetragen (§ 2 HGB). Ihre Handelsfirma lautet „Lerchensporn Schneiderei e.K.“. Sie heiratet Hans Herzsprung und nimmt seinen Namen an (§ 1355 BGB).

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