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Handelsrecht

Die Handelsfirma

Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB

Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB

18. September 2025

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Lilli Lerchensporn betreibt kleingewerblich eine Schneiderei und ist im Handelsregister eingetragen (§ 2 HGB). Ihre Handelsfirma lautet „Lerchensporn Schneiderei e.K.“. Sie heiratet Hans Herzsprung und nimmt seinen Namen an (§ 1355 BGB).

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Veronika Verde hat ihr unter der Firma „Verde Kaffeehaus e.K.“ geführtes Handelsgeschäft an Karl König veräußert. Um ihren guten Ruf nicht im Nachhinein zu ruinieren, möchte V nicht, dass K das Handelsgeschäft mit ihrem Namen in der Firma fortführt. Sie duldet aber die Firmenfortführung durch K vorerst.

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