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Bloße Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Zueignung i. S. von § 246 StGB?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 1
T ist ein gewaltbereiter Taschendieb. Die O steht am Brunnen der Völkerfreundschaft auf dem Alexanderplatz und möchte sich erfrischen. T kommt auf sie zu, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Nachdem sie benommen in den Brunnen gestürzt ist, nimmt T - wie von Anfang an geplant - das Portemonnaie aus Os Tasche und steckt es ein.
Abgrenzung zu § 252 StGB
T lädt auf einem Recyclinghof unberechtigt Metalle auf einen offenen Transporter. Als der Recyclinghofbetreiber O dies sieht und T zur Rede stellen will, fährt T auf O zu. O kann sich mit einem Seitensprung retten. T flieht mit der Beute.