Abgrenzung zu § 252 StGB

4. Juli 2025

5 Kommentare

4,8(13.803 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T lädt auf einem Recyclinghof unberechtigt Metalle auf einen offenen Transporter. Als der Recyclinghofbetreiber O dies sieht und T zur Rede stellen will, fährt T auf O zu. O kann sich mit einem Seitensprung retten. T flieht mit der Beute.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Abgrenzung zu § 252 StGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ob Raub (§ 249 StGB) oder Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) einschlägig ist, hängt von dem Zeitpunkt der Anwendung des Nötigungsmittels (Gewalt oder Drohung) ab.

Ja!

Grundsätzlich stehen § 249 StGB und § 252 StGB in Bezug auf ein und dieselbe bewegliche Sache in einem Exklusivitätsverhältnis. Die Grenze zwischen diesen Delikten verläuft über die Vollendung der Wegnahme. Bis zur Vollendung der Wegnahme kommt § 249 StGB in Betracht, zwischen Vollendung und Beendigung der Wegnahme § 252 StGB: Vom Raub unterscheidet sich der räuberische Diebstahl durch den Zeitpunkt des Einsatzes des Nötigungsmittels. Während beim Raub der Täter Gewalt oder Drohung einsetzt, um die Wegnahme zu ermöglichen, bedient sich der räuberische Dieb dieser Nötigungsmittel, um sich nach vollendeter Wegnahme im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
Strafrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Strafrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. T fährt auf O zu, um nach vollendeter Wegnahme seine Beute zu sichern. Damit ist § 252 StGB einschlägig.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ob § 249 StGB oder § 252 StGB einschlägig ist, hängt davon ab, ob T mit Ablegen der Metalle auf seinem Transporter bereits neuen Gewahrsam begründet hat. Da sich der Transporter noch auf dem Recyclinghof des O befindet, ist das nur der Fall, wenn man auf dem Transporter eine „Gewahrsamsenklave“ bejaht. Bei einem offenen Pritschenwagen spricht viel dafür, eine solche zu verneinen (ähnlich wie in Einkaufswägen, aber anders als in Handtaschen). Daher wird die Nötigung (das Zufahren auf O) nicht eingesetzt, um nach dem Diebstahl den Besitz zu erhalten, sondern um die Wegnahme überhaupt zu ermöglichen, sodass nicht § 252 StGB, sondern § 249 StGB einschlägig ist.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen