Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Raub (§ 249 StGB)

Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 1

Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 1

23. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist ein gewaltbereiter Taschendieb. Die O steht am Brunnen der Völkerfreundschaft auf dem Alexanderplatz und möchte sich erfrischen. T kommt auf sie zu, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Nachdem sie benommen in den Brunnen gestürzt ist, nimmt T - wie von Anfang an geplant - das Portemonnaie aus Os Tasche und steckt es ein.

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Schwerpunkt "Gewalt gegen eine Person": Sprühen eines Deo-Sprays ins Gesicht

Um Geld aus einer Ladenkasse zu entwenden, spritzt T der Kassiererin K mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Deo-Spray aus 60 cm Entfernung gezielt in das Gesicht. Als K, wie von T beabsichtigt, infolge des "Lidschlussreflexes" die Augen schließt, entnimmt er Geldscheine aus der offenen Kasse. T entkommt mit einer Beute von 1.380 DM. Wie von T erwartet, war das Deo nach der konkreten Art seiner Verwendung ungeeignet, körperliche Beeinträchtigungen herbeizuführen.

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