Strafrecht
Strafprozessrecht
Besondere Verfahren
Strafbefehlsverfahren - Sinn, Voraussetzungen, richterliche Entscheidung
Strafbefehlsverfahren - Sinn, Voraussetzungen, richterliche Entscheidung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist hinreichend verdächtig, einen Rituals-Adventskalender gestohlen zu haben. Die Staatsanwältin S hat in der Weihnachtszeit mehr als genug zu tun und hält, wegen der erwarteten Geldstrafe von 15 Tagessätzen, eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Strafbefehlsverfahren - Sinn, Voraussetzungen, richterliche Entscheidung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S könnte einen Strafbefehl beantragen, um sich die Hauptverhandlung zu ersparen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Voraussetzungen für einen Strafbefehl lägen vor.
Ja, in der Tat!
3. Der Richter erlässt grundsätzlich den Strafbefehl, wenn er ebenfalls hinreichenden Tatverdacht bejaht.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
6.1.2021, 14:27:29
Keine Lust auf eine Hauptverhandlung zu haben ist kein zulässiger Grund für den Erlass eines
Strafbefehls. Die Durchführung der Hauptverhandlung muss als entbehrlich angesehen werden dürfen. Andernfalls würde man wenigstens dem Anspruch auf ein faires Verfahren nicht genügen. Mag sein, dass "keine Lust zu haben" in der Praxis ausreicht. Aber hier geht es um die gesetzlichen Anforderungen. Zumal es äußerst unwahrscheinlich ist, dass S selbst die Sitzungsvertretung machen würde.
t o m m y
6.1.2021, 15:25:14
ja, das ist zur verdeutlichung überspitzt. nach Nr. 175 III 1 RiStBV soll der
strafbefehlallerdings allgemein erste wahl sein, wenn nicht die durchfuehrung einer HV aus besonderen gruenden geboten erscheint
Isabell
6.1.2021, 15:33:37
Auch Überspitzungen müssen in der Sache richtig sein. Sonst kehrt sich der eigentlich verfolgte Zweck der Lernerleichterung ins Gegenteil um. Den Schaden, den diese Antwort in der Prüfung anrichten würde, kann man nicht wieder einfangen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 18:55:49
Hallo ihr beiden, tommy, du hast unsere Intention richtig erkannt. ;) Allerdings hast du Recht Isabell, das ist hier zu vereinfacht. Wir haben den Sachverhalt entsprechend des § 407 StPO angepasst.