Strafbefehlsverfahren - Einspruch
23. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sprüht ein fliegendes Spaghettimonster-Graffiti auf den Kölner Dom. Er wird durch Strafbefehl wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je €1.000 verurteilt.
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