Strafbefehlsverfahren - Einspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sprüht ein fliegendes Spaghettimonster-Graffiti auf den Kölner Dom. Er wird durch Strafbefehl wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je €1.000 verurteilt.
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Einordnung des Falls
Strafbefehlsverfahren - Einspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T kann gegen den Strafbefehl Revision einlegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Folge eines zulässigen Einspruchs ist eine Hauptverhandlung.
Ja, in der Tat!
3. Beim Strafbefehlsverfahren gilt in der Regel das Verbot der reformatio in peius.
Nein!
4. T könnte Einspruch auch nur gegen die gegen ihn verhängte Strafe einlegen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
6.1.2021, 14:34:00
90 Tagessätze zu 1.000€? Nicht realistisch. Dann müsste T 30.000 € im Monat verdienen.
t o m m y
6.1.2021, 15:29:14
...weshalb ein auf anzahl und hoehe der tagessaetze beschraenkter einspruch sinnvoll ist! (frage 4)
Juri
18.1.2021, 23:26:56
Zwar nicht inhaltlich zum Fall, aber da an letzter Stelle der StPO-Lektion ist: Fantastische Lektion, super strukturiert, alles extrem sauber mit Normen belegt, immer das Schlagwort in Klammern, das Wesentliche immer dick geschrieben, immer wieder Abwechslung durch nette Sachverhalte oder Reihenfolge-Fragen, einige Tiefe, toll! Dankeschön 👌🏻🙂
Marilena
19.1.2021, 09:37:04
Wow, herzlichen Dank Dir für dieses ausführliche großartige Lob, D.!!! Das freut uns sehr!! Und es motiviert uns auch für den Ausbau weiterer Rechtsgebiete!😉