Objektive Zurechnung: Zurechnungszusammenhang bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

A fährt in eine Kreuzung ein und übersieht ein „Stop“-Zeichen sowie das Auto des vorfahrtsberechtigten R. Durch den Unfall erleidet R lebensgefährliche Verletzungen. R lehnt die OP wegen der 5 bis 15 %igen Mortalitätsquote ab und stirbt.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Zurechnungszusammenhang zwischen A’s pflichtwidrigem Handeln und Rs Tod ist durch die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des R unterbrochen.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Der Zurechnungszusammenhang wird nicht dadurch unterbrochen, dass noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beitragen. Dies gilt gerade dann, wenn der Täter durch sein pflichtwidriges Handeln die nahe liegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung des Opfers schafft, indem er ohne dessen Mitwirkung und Einverständnis eine erhebliche Gefahr für eines seiner Rechtsgüter begründet und damit eine nachvollziehbare Motivation für anschließende gefährliche Maßnahmen schafft.R hat das maßgebliche Ausgangsrisiko des Unfalls gerade nicht gebilligt und sich in dieses auch nicht aktiv begeben wollen. Die Ablehnung der OP ist angesichts der festgestellten Mortalitätsquote von 5 bis 15 % nicht als offenkundig unvernünftig anzusehen.

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