+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

A übersieht beim Rechtsabbiegen mit seinem Auto den Radfahrer R. Mit schweren, aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen kommt R ins Krankenhaus. Die Erstversorgung übernimmt X, der sich fälschlicherweise als Arzt ausgibt. Er setzt R eine falsche Spritze. Dadurch stirbt R.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A ist der Tod des R objektiv zuzurechnen.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn durch das Verhalten des Täters (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen worden ist, die (2) sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert. Beim eigenverantwortlichen Dazwischentreten eines Dritten ist nach Verantwortungsbereichen abzugrenzen. Knüpft er an das Verhalten des Ersttäters dergestalt an, dass er eine neue, selbstständig auf den Erfolg hinwirkende Gefahr schafft, die sich dann allein im Erfolg realisiert, ist der Erfolg ausschließlich ihm zuzurechnen.Bei gebotener normativer Betrachtung hat X durch Setzen der falschen Spritze eine völlig eigenständige Gefahr geschaffen, die mit der von A gesetzten Ausgangsgefahr nichts mehr zu tun hat. Allein die von X geschaffene Gefahr hat sich im Tod des R realisiert.

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