Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Freiverantwortliche Selbstgefährdung („Substitutionsfall“)
Freiverantwortliche Selbstgefährdung („Substitutionsfall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A überlässt dem opiatabhängigen Patienten P einen Methadonvorrat zur eigenverantwortlichen Einnahme. P hat infolge langjähriger Methadoneinnahme Erfahrung. A weiß, dass P nicht stabil ist und nie die Tagesdosis einhält. P stirbt durch eine Überdosis.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Substitutionsfall (BGH NJW 2014, 1680 – freiverantwortliche Selbstgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da A kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst hat als P, ist ihm der Erfolg trotz eigenverantwortlicher Selbstschädigung des P objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Opfers ist dessen Tod dem Täter nicht objektiv zuzurechnen (solange der Täter keine Tatherrschaft hat).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.