Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Gegenwärtigkeit der Gefahr: Umstritten ist jedoch, ob dabei auf die Sicht eines objektiven Betrachters oder aber auf tatsächliche Umstände abzustellen ist.
Gegenwärtigkeit der Gefahr: Umstritten ist jedoch, ob dabei auf die Sicht eines objektiven Betrachters oder aber auf tatsächliche Umstände abzustellen ist.
17. August 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die B ext auf der Wiesn fünf Biermaß. Nun öffnet B das Auto und steckt den Schlüssel in die Zündung. B's Cousine C beobachtet sie den ganzen Abend. Damit B nicht mit dem Auto fährt, zieht C den Schlüssel und steckt ihn ein. Dabei wollte B nur ihren Rausch im warmen Auto ausschlafen.
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