Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf Selbstbestimmung: Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität
Recht auf Selbstbestimmung: Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität
21. August 2025
20 Kommentare
4,8 ★ (16.452 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A identifiziert sich als nicht-binär und ordnet sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zu. Dies will A ins Geburtenregister eintragen lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist aber nur die Eintragung als männlich oder weiblich zulässig.
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