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Recht auf Selbstbestimmung: Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität

einfach
schwer
4. Juli 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A identifiziert sich als nicht-binär und ordnet sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zu. Dies will A ins Geburtenregister eintragen lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist aber nur die Eintragung als männlich oder weiblich zulässig.

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