Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Haustyrannenfall (NJW 2003, 2464): examensrelevante Rechtsprechung
Im Haustyrannen-Fall setzte sich der BGH mit der Frage auseinander, wie die an sich heimtückische Tötung eines gewalttätigen Haustyrannen durch seine Ehefrau rechtlich zu bewerten ist. Im zugrundeliegenden Sachverhalt erschoss eine Ehefrau ihren Ehemann im Schlaf. Er war ihr gegenüber jahrelang handgreiflich geworden. Rechtlich stellt sich die Frage, ob diese Tötung gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann. Damit sind wichtige Rechtsfragen aus dem Allgemeinen Teil als auch dem Besonderen Teil des StGB angesprochen. Im Kern geht es um die restriktive Auslegung des Mordmerkmals der Heimtücke und die sogenannte Rechtsfolgenlösung im Rahmen des § 211 StGB. Entscheidend sind darüber hinaus zentrale Fragen der Notwehr (§ 32 StGB) und des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands (§§ 34, 35 StGB). Insbesondere der Begriff der „Dauergefahr“, die Güterabwägung und die Frage, ob die Dauergefahr des Haustyrannen nicht anders abwendbar war als durch den Heimtückemord, wurden vom BGH geklärt.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Erlaubnistatbestandsirrtum beim Einzeltäter und vermeidbarem Irrtum
O streckt seine Arme aus, um T zu umarmen. T deutet die Bewegung des O fälschlicherweise als Angriff und schlägt O zu Boden.

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Defensiver Notstand, § 228 BGB – 2
T führt ihren von der Straße geretteten und aufgepäppelten Hund Scotty aus. Plötzlich wird er von Zuzu, der mehrfach prämierten und wertvollen Zuchtschäferhündin des E, angegriffen. T kann den Angriff auf Scotty nur abwehren, indem sie Zuzu mit einem herumliegenden Ast erschlägt.

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Interessenabwägung
T ist auf Wandertour. Auf der Alm vom „Alpen Eumel“ E genehmigt sie sich einen deftigen Salamihüttentoast und Bier aus dem Steinkrug. Plötzlich schnappt ein Schäferhund nach dem Essen. Um den Angriff abzuwehren, muss T den Hund mit dem Krug erschlagen. Der Krug zerbricht.

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Gefahr - Prognosemaßstab (§ 34 S. 1 StGB)
F verlässt mit 2,5 Promille schwankend die Kneipe und setzt sich ins Auto. F versucht, den Schlüssel in die Zündung zu stecken. Die aufmerksame Barkeeperin B beobachtet dies. B öffnet die Autotür, entreißt F den Schlüssel und steckt ihn ein. Damit begeht sie tatbestandlich eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB). Tatsächlich wollte F im Auto nur ihren Rausch ausschlafen und nicht betrunken fahren.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung
B begibt sich für eine Nasenkorrektur bei Arzt A in Behandlung. Die erforderliche Einwilligungserklärung für die Nasenkorrektur hat B unterschrieben. Während der Operation entdeckt A Nasenpolypen bei B, die seine Atmung beeinträchtigen. A entfernt diese in der Annahme, B würde dies begrüßen und eine weitere Operation vermeiden wollen, was zutrifft. Die Polypenentfernung war ungefährlich, wenn auch nicht zwingend notwendig, da keine Lebensgefahr bestand.