Rechtfertigungsgründe: 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechtfertigungsgründe für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration zum Ex-ante-Triage-Fall:

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Ex-ante-Triage-Fall: examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Die Corona-Krise hat die Diskussion um den unterlassungsspezifischen Rechtfertigungsgrund der rechtfertigenden Pflichtenkollision neu belebt. Im Kern ging es dabei um sogenannte Triage-Situationen, bei denen Ärzte angesichts nicht ausreichender lebensrettender Ressourcen eine Auswahl unter den behandlungsbedürftigen Patienten treffen müssen. Der vorliegende Fall behandelt dabei zunächst den Fall, dass bereits von Anfang an klar ist, dass die Zahl der eingelieferten Notfallpatienten, die Behandlungskapazitäten übersteigen (ex-ante-Triage) und wie es strafrechtlich zu bewerten ist, wenn die Ärzte in diesem Fall nur einen Teil der Patienten behandeln.

Jurafuchs Illustration zum Haustyrannenfall (NJW 2003, 2464): Ehefrau erschießt Ehemann mit Revolver im Schlaf.

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Haustyrannenfall (NJW 2003, 2464): examensrelevante Rechtsprechung

Im Haustyrannen-Fall setzte sich der BGH mit der Frage auseinander, wie die an sich heimtückische Tötung eines gewalttätigen Haustyrannen durch seine Ehefrau rechtlich zu bewerten ist. Im zugrundeliegenden Sachverhalt erschoss eine Ehefrau ihren Ehemann im Schlaf. Er war ihr gegenüber jahrelang handgreiflich geworden. Rechtlich stellt sich die Frage, ob diese Tötung gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann. Damit sind wichtige Rechtsfragen aus dem Allgemeinen Teil als auch dem Besonderen Teil des StGB angesprochen. Im Kern geht es um die restriktive Auslegung des Mordmerkmals der Heimtücke und die sogenannte Rechtsfolgenlösung im Rahmen des § 211 StGB. Entscheidend sind darüber hinaus zentrale Fragen der Notwehr (§ 32 StGB) und des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands (§§ 34, 35 StGB). Insbesondere der Begriff der „Dauergefahr“, die Güterabwägung und die Frage, ob die Dauergefahr des Haustyrannen nicht anders abwendbar war als durch den Heimtückemord, wurden vom BGH geklärt.

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Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

T erfährt von einem bevorstehenden Überfall auf sein Bordell. Eine halbe Stunde vor dem Überfall begibt sich T zum 100 m entfernten Treffpunkt der Angreifer und vertreibt dieselben mit einer Flinte.