Tatbestand 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nutzt den Sportwagen der O ohne deren Einverständnis für eine Nacht als Schlafgelegenheit. Für die nächste Nacht sucht er sich einen Schlafplatz an der frischen Luft.
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Einordnung des Falls
Tatbestand 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T erfüllt den objektiven Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs (§ 248b Abs. 1 StGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
8.7.2022, 08:09:58
Ist er dann gar nicht strafbar?
Nora Mommsen
21.7.2022, 16:58:14
Hallo jurafuchsles, der Sachverhalt ist an dieser Stelle sehr kurz. In einer Klausur könnte man über Sachbeschädigung nachdenken je nach dem wie er in das Fahrzeug gelangt ist. Diebstahl am Fahrzeug scheidet hier am Rückführungswillen des T. Grundsätzlich ist die
Gebrauchsanmaßungin Deutschland außer im Ausnahmefall des § 248 b StGB und § 290 StGB nicht strafbar. Bei Sachwertentzug Substanzentzug ist aber immer über Diebstahl nachzudenken. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team