Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K, wohnhaft in Karlsruhe, wird vom Berliner B auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart zusammengeschlagen. Er will B auf Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 verklagen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann am eigenen Wohnort, also Karlsruhe, Klage erheben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei unerlaubten Handlungen gibt es einen besonderen Gerichtsstand.
Genau, so ist das!
3. K kann nur in Stuttgart klagen (§ 32 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!