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Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung
3. April 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K, wohnhaft in Karlsruhe, wird vom Berliner B auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart zusammengeschlagen. Er will B auf Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 verklagen.
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