Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Raumverweis: Lehrer als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
Raumverweis: Lehrer als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schülerin S schwatzt mit ihrer Nachbarin. Die verbeamtete Lehrerin L schickt sie deshalb vor die Tür und gibt ihr auf, sich ruhig zu verhalten.
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Einordnung des Falls
Raumverweis: Lehrer als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Raumverweis ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Raumverweis ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
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