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Klagebefugnis bei Einschreiten im Baunachbarrecht – Fall Susi und Stallbau
Sachverhalt
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P baut ein Haus am See. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung während der Bauarbeiten zurück. P baut weiter. Nachbarin N mag P nicht und behauptet pauschal, der Bau sei nicht mit der festgesetzten Art der baulichen Nutzung vereinbar. N will, dass B einschreitet.