Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei Bauen ohne Baugenehmigung
Saunaliebhaberin Susi (S) will neben ihrer Sauna noch einen Stall für ihre Esel errichten. Sie beginnt den Bau ohne Baugenehmigung. Der nörgelnde Nachbar N ist der Meinung, S bräuchte eine Genehmigung. N will, dass die Behörde (B) den Bau untersagt.
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Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Saunaliebhaberin Susi (S) möchte in ihrem Garten eine eigene Schwitzhütte errichten. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde (B) die Erteilung der notwendigen Baugenehmigung. B lehnt den Antrag ab. S ist der Meinung, dass sie einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage bei Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung: Privatrechtlich-rechtlich organisiert
Die Gemeinde G betreibt ein Schwimmbad durch eine GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, als öffentliche Einrichtung. Kassierer K verweigert Luise Liesviel (L) den Zugang, weil er Streit mit ihrem Bruder hat. L will ins Schwimmbad gehen und klagt.