Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt vom beendeten Versuch – Rettungshandlung
Rücktritt vom beendeten Versuch – Rettungshandlung
6. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T schlägt seine Ehefrau O bis zur Bewusstlosigkeit. Er erkennt, dass O schwer verletzt und ihr Leben gefährdet ist. Er fährt sie mit 100m Abstand an das Krankenhaus heran und wirft sie aus dem Auto. Kurz darauf finden Passanten die O 40m vom Krankenhaus entfernt und helfen ihr hinein. O überlebt.
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Einordnung des Falls
Rücktritt vom beendeten Versuch – Rettungshandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein beendeter Versuch im Hinblick auf den versuchten Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
2. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Nach der Rechtsprechung ist die Rettungshandlung ausreichend.
Nein!
Fundstellen
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