Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Rücktritt vom beendeten Versuch – Anruf bei der Feuerwehr als Rettungshandlung

Rücktritt vom beendeten Versuch – Anruf bei der Feuerwehr als Rettungshandlung

24. August 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T lebt in einem Mehrfamilienhaus und möchte sein Leben mittels Gas beenden. Daher lässt er das Gas in der Küche an und setzt sich mit einer Kerze ins Wohnzimmer. Kurz darauf erkennt er, dass es dadurch auch zu einer Explosion kommen könne, die andere Personen gefährden würde. Zunächst billigt er dies, bereut dies aber bald und ruft die Feuerwehr. Er weigert sich aber, den Gashahn zuzudrehen. Als die Feuerwehr kommt, evakuiert diese das Gebäude und schließt den Gashahn.

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