Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Vertrauensschutz vs. öffentliches Rücknahmeinteresse
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Vertrauensschutz vs. öffentliches Rücknahmeinteresse
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Carlotta Calathea (C) will in ihrem Garten ein mehrstöckiges Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben unvereinbar mit dem Baurecht ist. B nimmt die Baugenehmigung deswegen zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts ist - im Vergleich zur Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts - nur eingeschränkt möglich.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Baugenehmigung ist ein belastender Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Cs Interesse am Fortbestand der Begünstigung steht dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gegenüber.
Ja, in der Tat!
4. Die Rücknahme von Cs Baugenehmigung unterliegt den Einschränkungen des § 48 Abs. 2 VwVfG.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.