Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG (Rechtswidriger Widerrufsvorbehalt)
P betreibt eine Privatschule in Hamburg. Behörde B erlässt die staatliche Anerkennung der Schule mit dem Zusatz: „Die Anerkennung kann widerrufen werden, sobald mehr als ein Drittel der an der P-Privatschule tätigen Lehrkräfte die Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbSfTG nicht mehr erfüllen.“
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Funktionsweise der Rücknahmefrist
Behörde B gewährt Bauer U am 05.03. eine Subvention. Am 25.05. erkennt der zuständige Sachbearbeiter S, dass die Vergabe der Subvention rechtswidrig war. Noch am selben Tag hat S alle für die Rücknahme maßgeblichen Tatsachen zusammen. S nimmt den Subventionsbescheid am 03.06. zurück.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Sonderfall: Verstoß gegen EU-Recht (Subventionen): Fall 2: Ermessensreduzierung und Modifizierung der Jahresfrist
Die EU-Kommission erklärt eine von Bundesland B an E erteilte Subvention wegen eines Verstoßes gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV für materiell unionsrechtswidrig und beschließt, dass B den Bescheid zurückzunehmen muss. B nimmt den Bescheid zurück, obwohl die Jahresfrist bereits abgelaufen ist.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils
C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.
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Aufhebung eines bestandskräftigen VA
Eigentümerin C erhält eine Rückbauverfügung für ihren Wintergarten. C ist sich keiner Schuld bewusst, denkt aber, gegen die Verfügung nichts unternehmen zu können. Zwei Monate später erkennt die Behörde, dass die Verfügung rechtswidrig war, und will diese aufheben.
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Rücknahme eines belastenden VA
Die Baubehörde erlässt eine Abrissverfügung gegen G. Noch bevor die Verfügung bestandskräftig wird, erkennt Sachbearbeiter S, dass er sich im Grundstück geirrt hat und Gs Haus rechtmäßig errichtet wurde, die Abrissverfügung also rechtswidrig war. Die Behörde hebt die Verfügung auf.