Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Tatbeteiligung & fremder Pkw als Tatmittel
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Tatbeteiligung & fremder Pkw als Tatmittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wohl wissend, dass er eine BAK von 2,0‰ aufweist, fährt T mit dem Pkw des O durch die Stadt. Hierzu hatte ihn sein Beifahrer B vorsätzlich angestiftet. T verliert die Kontrolle und kollidiert mit einem Steinhaufen.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Tatbeteiligung & fremder Pkw als Tatmittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat ein Fahrzeug im Straßenverkehr trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es bestand eine „konkrete Gefahr“ (§ 315c Abs. 1 StGB) für B als taugliches Gefährdungsopfer.
Nein!
3. Es bestand eine „konkrete Gefahr“ (§ 315c Abs. 1 StGB) für den Pkw des O als taugliches Gefährdungsobjekt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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