Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T, der eine BAK von 2,01‰ aufweist, fährt in so starken Schlangenlinien, dass seine Beifahrerin B eine bedrohliche Begegnung mit dem Gegenverkehr befürchtet. Daher besteht sie darauf, das Steuer des Pkw zu übernehmen.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat ein Fahrzeug im Straßenverkehr trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als Beifahrerin scheidet B als taugliches Gefährdungsopfer aus.
Nein!
3. Bereits dadurch, dass B sich im Pkw des T befand, ist sie in konkrete Individualgefahr geraten (§ 315c Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Lord Denning
14.7.2024, 16:23:41
Hier wäre es super, wenn ihr noch eine Frage zur eigenverantwortlichen
Selbstgefährdunghinzufügen könntet :)