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Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

einfach
schwer
5. Juli 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A betreibt in der bayrischen kreisfreien Stadt K eine Kneipe. Weil sie jedes Jahr ihre Steuererklärung nur unvollständig einreicht, widerruft der genervte Sachbearbeiter S des Finanzamtes schließlich As Gaststättenerlaubnis (§ 15 GastG). A hält den Widerruf für nichtig. Ihre erhobene Feststellungsklage ist zulässig.

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