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Testamentarische Verfügung bei Wegfall eines Erben
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Statthaftigkeit der Vollstreckungsabwehrklage bei materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
B verklagt K auf Zahlung von €50.000. K verliert den Prozess, verzichtet auf eine Berufung und zahlt direkt im Anschluss €50.000 an B. B beauftragt dennoch Gerichtsvollzieher G, der den Porsche des K pfändet. K möchte gegen die Pfändung gerichtlich vorgehen.
Enterbung – Überblick
E hat seit Jahren keinen Kontakt zu seiner Tochter T, die sich auf Weltreise befindet. Sein Sohn S kümmert sich hingegen liebevoll um ihn. Enttäuscht über das Verhalten der T bestimmt E deshalb in seinem Testament, dass S sein alleiniger Erbe sein soll. Zudem bestimmt er, dass T auch den Pflichtteil nicht erhalten soll.