Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Anfechtung
Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag seine Tochter T als alleinige Erbin. Im Gegenzug hat sich T zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung der T daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu und der Rücktritt ist nicht möglich.
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Das außerordentliche Testament – Seetestament (Fall)
Auf einer Pazifik-Kreuzfahrt denkt E über seine Erbfolge nach. Um zu verhindern, dass Lebensgefährtin L im Ernstfall ohne sein Vermögen auskommen muss, beschließt E, schnell ein Testament zu errichten. Da er zum Schreiben zu faul ist und der Kreuzfahrt mit L einen sentimentalen Wert beimisst, möchte er ein Seetestament errichten.
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Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 3)
Bei einer Schlägerei in Dublin hat sich E seinen rechten „Schreib-Arm“ gebrochen. Aus Angst vor einem Gegenangriff bittet er den F folgendes Testament zu errichten: „Wenn ich sterbe, soll meine Verlobte Pia alles erben.“ Danach versieht der E das Testament eigenhändig mit „dein Verlobter Ernie“ und mit Ort und Datum.
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Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.