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Ergänzende Testamentsauslegung
Unternehmerin U hat zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen will. Da U jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt, sie setze als Erben ein „[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war.“ Nach dem Tod der U stellt sich heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.