
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten – Motivirrtum 1 (Fall)
Erblasser E hat drei Söhne, von denen lediglich der S studiert hat. Da er auf seinen Sohn S aufgrund des bestanden Juraexamens besonders stolz ist, setzt er ihn als alleinigen Erben im Testament ein und enterbt die beiden Söhne M und N. Tatsächlich hatte S das Studium schon nach 3 Semestern abgebrochen und das Examen nie angetreten.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Ergänzende Testamentsauslegung
Unternehmerin U hat zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen will. Da U jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt, sie setze als Erben ein „[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war.“ Nach dem Tod der U stellt sich heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Vertiefung (Fall 2)
Die tödlich verunglückte Unternehmerin U hatte ihren Bruder B durch formgültigen Erbvertrag zum alleinigen Erben bestimmt. Da U aber nicht zusehen konnte, wie ihre Schwester S verarmt, hat U ihr mit späterem Testament eine Villa vermacht. Ohne besonderen Anlass schenkte U der S kurz vor Us Tod zudem eine Luxusyacht.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das außerordentliche Testament – Seetestament (Fall)
Auf einer Pazifik-Kreuzfahrt denkt E über seine Erbfolge nach. Um zu verhindern, dass Lebensgefährtin L im Ernstfall ohne sein Vermögen auskommen muss, beschließt E, schnell ein Testament zu errichten. Da er zum Schreiben zu faul ist und der Kreuzfahrt mit L einen sentimentalen Wert beimisst, möchte er ein Seetestament errichten.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das notarielle Testament – Errichtung durch Erklärung (Fall)
Der im Sterben liegende E hat den Notar N um Vorschläge für sein Testament gebeten. N erstellt daraufhin einen Entwurf, den er dem E vorliest. Da E kaum noch Sprechen kann, gibt er sein Einverständnis durch Kopfnicken zum Ausdruck. Später fertigt N eine Niederschrift über den Vorgang an, unterschreibt diese und legt sie bei sich ab.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Höchstpersönlichkeit – Testierfähigkeit und formelle Höchstpersönlichkeit (Fall)
Die an Depressionen leidende schwerreiche E möchte ein neues Testament aufsetzen. Da sie selbst an ihrer psychischen Verfassung zweifelt, hat sie ihren gesetzlichen Betreuer B darum gebeten, das Testament zu erstellen. Nach der Durchsicht hat E das Testament mit ihrer Unterschrift versehen.