Wohnung: PKW
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht die Fahrertür des Skoda Octavia RS von O auf. O hatte darin am vergangenen Wochenende übernachtet, weil er zu betrunken war, um noch in der Nacht nach Hause fahren zu können.
Einordnung des Falls
Wohnung: PKW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Pkw ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!