Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht in den von außen zugänglichen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses ein und klaut ein Fahrrad. Der Kellerraum steht der gesamten Hausgemeinschaft zur Verfügung.
Diesen Fall lösen 79,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kellerraum ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kellerraum ist ein "befriedetes Besitztum" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!