Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht in den von außen zugänglichen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses ein und klaut ein Fahrrad. Der Kellerraum steht der gesamten Hausgemeinschaft zur Verfügung.
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Einordnung des Falls
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kellerraum ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kellerraum ist ein "befriedetes Besitztum" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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