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Widerrufsrecht in der Berufungsinstanz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Ersetzt ein gerichtlicher Vergleich die notarielle Form?
K und B sind in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie beenden das Verfahren durch einen Vergleich. Dieser kommt durch einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zustande, den K und B dem Gericht unterbreitet haben. In diesem Vergleich verpflichtet sich B, dem K ein Grundstück zu übereignen.

Hemmung der Verjährung durch klageerweiternde Anschlussberufung?
K führt gegen B einen Rechtsstreit und unterliegt teilweise. B legt ordnungsgemäße Berufung ein. K macht im Dezember 2018 im Wege der Anschlussberufung eine weitere Forderung aus dem Jahr 2015 geltend. Im Januar 2019 wird die Berufung zurückgewiesen.