Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Fall zur Tenorierung Klage gem. § 255 ZPO (BGH 9.11.2017 , IX ZR 305/16): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
K ist Eigentümer eines Chorarchivs und begehrt dessen Herausgabe von B nach § 985 BGB im Klagewege. In einem Rechtsstreit möchte er gleichzeitig Schadensersatz geltend machen, falls B das Archiv nicht herausgibt. B bestreitet das Eigentum des K.
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Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Primäraufrechnung
Ingenieurin I verklagt B auf Zahlung von €50.000 für Planungsleistungen. B erkennt nur €25.000 an und erklärt hiergegen die Aufrechnung, da aufgrund von Is schlechter Bauüberwachung Mängel am Bauwerk entstanden seien (€70.000). Hinsichtlich der Restforderung (€45.000) erhebt B Widerklage. B wird durch Teil-Vorbehaltsurteil zur Zahlung von €25.000 verurteilt.
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Substantiierung des Sachvortrags bei Behauptung lediglich vermuteter Tatsachen
Kläger K arbeitet nahe der Metallverarbeitungsfabrik der Beklagten B. Der kerngesunde K und vier Kollegen erkranken an Berylliose und verlangen Schmerzensgeld. B bestreitet die Vermutung des K, die B emittiere Beryllium. Unstreitig war vor Kurzem Bs Luftfilteranlage defekt.
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Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Berufungsbeklagte B beruft sich auf ihre Prozessunfähigkeit. Ein Sachverständiger kann ihre Prozessfähigkeit mangels Befundes nicht endgültig feststellen. B erscheint nicht vor Gericht und es ergeht ein Versäumnisurteil. B legt Einspruch ein. Beim Termin fehlt sie wieder. Es ergeht ein zweites Versäumnisurteil.
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Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen
K klagt nach einem Autounfall mit E gegen Haftpflichtversicherung V. Versicherungsnehmer N hatte seinen PKW vor dem Unfall an E verkauft, der unter falschem Namen auftrat. K kann nur den Namen des Unfallgegners nennen, den dieser vor Ort angab. V kann E unter keinem dieser Namen erreichen und bestreitet den Unfall mit Nichtwissen.
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Isolierte Drittwiderklage gegen Zedenten
Versicherungsvermittler V rät K und D zu einer unzureichenden Versicherung, sodass K und D Schäden entstehen. D tritt seine Ansprüche gegen V an K ab. K klagt gegen V auf Ersatz für die summierten Schäden. V erhebt Widerklage (nur) gegen D auf Feststellung, dass D keine Ansprüche gegen ihn zustehen.
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Widerrufsrecht in zweiter Instanz
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.
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BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung
A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.
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Erstattung fiktiver Reisekosten des auswärtigen Anwalts
B wohnt im Bezirk des LG Dortmund. K verklagt B vor dem LG Dortmund. B beauftragt einen Rechtsanwalt aus Hamburg mit seiner Vertretung. B gewinnt den Prozess und macht gegen K die Fahrtkosten seines Rechtsanwalts geltend.