Definition: Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)
Definiere den Begriff „Erfüllbarkeit“ einer Leistung (§ 271 BGB):
Erfüllbarkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Leistung an den Gläubiger erbringen darf.
Dein digitaler Tutor für Jura
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!