Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit I
Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit I
29. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pechmarie P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die gütige Frau Holle (H) P ein zinsfreies Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.
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